Gemeinde Schenkendöbern

   das ist die Zukunft

Schloss Bärenklau
Höckerschwan
Pinnow Dorfteich
Reicherskreuzer Heide
Schlosspark Frühling
Schlosspark Herbst
Schlosspark Winter
Schmetterling

Bereits seit 2021 werden in der Gemeinde Schenkendöbern im Rahmen der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ Maßnahmen und Unterstützung verschiedener Art für ältere und pflegebedürftige Menschen umgesetzt. Durch die erneute Bewilligung von Fördermittel für das Jahr 2023 konnte die begonnenen Maßnahmen fortgesetzt und auf die in den vergangenen Jahren ins Leben gerufenen Aktivitäten aufgebaut werden. Im Mittelpunkt steht auch weiterhin die Unterstützung der Pflege in den vertrauten eigenen vier Wänden durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg. Gerade im ländlichen Raum sind die Kontaktmöglichkeiten eingeschränkter ist als in der Stadt.

Für 2023 standen der Gemeinde Schenkendöbern FAPIQ- Fördermittel in Höhe von 10 500,00 € zur Verfügung. Davon wurden 2.000,00 € für Personalkosten, und 8.500,00 € für Sachkosten eingesetzt. Der enthaltene Eigenanteil beträgt pro Jahr 2.650,00 €.

Die Akzeptanz und das Interesse am Projekt „Pflege vor Ort“ ist steigend. So konnten für 2023 weitere Menschen, die Senioren und Pflegebedürftige bei der Bewältigung des täglichen Lebens unterstützen, gefunden werden. Das Ziel besteht weiterhin darin, pflegebedürftige und mobilitätseingeschränkte Senioren am täglichen Leben teilhaben zu lassen, ihnen soziale Kontakte zu ermöglichen.

Eine Sitzsportgruppe und mehrere Seniorensportgruppen sind gern angenommene Angebote. Anregung und Hilfe für gemeinsame Garten- und Hausarbeit, gemeinsame Einkäufe und Arztbesuche, Beschäftigungen in der eigenen Häuslichkeit, auch die Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen – diese und viele weitere organisierte Aktivitäten sorgen dafür, dass die auf Hilfe und Pflege angewiesenen Männer und Frauen Beschäftigung und Unterhaltung haben und so auch ihren eigenen Tagesablauf mitbestimmen und mitgestalten.

Die Zahl der Personen, die sich ganz aktiv um ihre Mitmenschen kümmern, steigt von Jahr zu Jahr, so wie auch der Bedarf immer größer wird. Die ehrenamtlichen „KümmerInnen“ erhalten in Form einer Aufwandsentschädigung einen Ausgleich für ihre ehrenamtliche Tätigkeit und die ihnen entstehenden Kosten.  

Um das Programm der Öffentlichkeit weiter bekannt zu machen, wurde für einen weiteren Ortsteil eine  Außenvitrine angeschafft. Auch die „KümmerInnen“ sind  gut vernetzt, dadurch wird jeder einzelne etwas entlastet und es ist eine lückenlose Betreuung gesichert, auch wenn mal jemand ausfällt.

Für die Information und Koordination der Ehrenamtler zeichnet die Sachbearbeiterin für Seniorenangelegenheiten verantwortlich. Sie steht ihnen dort zur Seite, wo es um Sachleistungen geht, sie stellt Kontakt zu den Behörden her und hilft bei rechtlichen Fragen weiter. Auch zentrale Maßnahmen werden hier organisiert und koordiniert. Diese Stelle, angesiedelt bei der Gemeindeverwaltung, ist der Dreh- und Angelpunkt aller Maßnahmen in der Pflege vor Ort.

Eine mittlerweile zur Tradition gewordene gemeinsame Jahresabschlussveranstaltung für alle ehrenamtlich Tätigen  dient ebenso dem Austausch wie auch als Dankeschön für die uneigennützige Arbeit. Die Aufwandsentschädigungen können zwar einen Teil der Aufwendungen ausgleichen, nicht jedoch das für alle selbstverständliche Engagement, ohne das die Erfüllung dieser Aufgaben undenkbar wäre.

Auch 2024 werden wir weiter die Menschen, die anderen ganz uneigennützig unter die Arme greifen, um sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, unterstützen und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Unsere nun zweieinhalbjährigen Erfahrungen zeigen, dass dieser Weg, die Senioren in dieser selbstverständlichen und bereitwilligen Art zu unterstützen, bei den Unterstützten gern und dankbar angenommen wird und dazu beiträgt, recht lange im gewohnten häuslichen Umfeld zu verbleiben und dort auch gut zurechtzukommen.

Aktuelles

Kinder und Jugendbeirat

Mit Beschluss der Gemeindevertretung am 28.02.2023 wurden 9 Kinder und Jugendliche in den Kinder- und Jugendbeirat (KJB) der Gemeinde Schenkendöbern berufen.

Der Kinder- und Jugendbeirat wird die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse in allen Fragen, die die junge Generation unserer Gemeinde betreffen, beraten. Er wird sich aktiv an der zukünftigen Entwicklung beteiligen und als Vertreter aller Kinder und Jugendlichen deren Interessen vertreten.

Schaut einfach ab und zu mal herein.

Eure Fragen, Hinweise und Meinungen könnt ihr an Frau Pohlmann richten, die die Arbeit des KJB als Mitarbeiterin in der Verwaltung unterstützt:

Tel.:       03561 556234

Email:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Jugendbeirat

Widmungsverfügung Einziehung Straße

Verfügung zur Einziehung von Straßen in der

Gemeinde Schenkendöbern

 Original als PDF

Einziehung

Nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juli 2009 (GVBl. I Nr. 15, vom 13.08.2009, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 37) werden nachfolgend aufgeführte Verkehrswege

  • Weg von Pinnow nach Göhlen Straßen-Nr. 541

          - Netzknoten (NK) 4053/1808 (Ortsteilgrenze Pinnow) bis NK 3953/1832 (Kreuzung Weg Groß Drewitz – Reicherskreuz) mit einer Länge von 2,464 km

          - NK 3953/1832 bis NK 3953/1833 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 0,031 km

  • Weg von Pinnow nach Henzendorf Straßen-Nr. 542

         - NK 4053/1813 (Ortsteilgrenze Pinnow) bis NK 3953/1835 (Kreuzung Weg Groß Drewitz/ Reicherskreuz) mit einer Länge von 2,478 km

         - NK 3953/1835 bis NK 3953/1936 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 0,120 km

  • Weg von Groß Drewitz nach Reicherskreuz Straßen-Nr. 551

         - NK 3953/1700 )Straße von Groß Drewitz) bis NK 3953/1830 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 1,746 km

         - NK 3953/1830 (Gemarkungsgrenze) bis NK 3953/1832 mit einer Länge von 0,983 km

         - NK 3953/1832 (Kreuzung Weg Pinnow – Göhlen) bis NK 3953/1835 mit einer Länge von 0,747 km

         - NK 3953/1835 (Kreuzung Weg Pinnow – Henzendorf) bis NK 3953/1838 mit einer Länge von 1,367 km

         - NK 3952/1890 bis NK 3952/1891 (Ende Straße am Pinnower Weg) mit einer Länge von 0,520 km

als sonstige öffentliche Straßen eingezogen. Die Einziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkendöbern hat die Einziehung mit Beschluss Nr. 40/23 am 26.09.2023 beschlossen.

Die Wege verlieren die Verkehrsbedeutung einer sonstigen öffentlichen Straße.

Diese Verfügung ist mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schenkendöbern, Gemeindeallee 45, 03172 Schenkendöbern einzulegen.

 

Schenkendöbern, den 18.01.2024

Ralph Homeister

Bürgermeister

Bauleitplanung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schenkendöbern nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 36 „Windpark Sembten - Repowering“ in 03172 Schenkendöbern OT Sembten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schenkendöbern (Bereich „Freiflächenphotovoltaikanlage Sembten“) in 03172 Schenkendöbern OT Sembten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

und

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Freiflächenphotovoltaikanlage Sembten“ in 03172 Schenkendöbern OT Sembten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Amtsblatt - Neiße Echo 2024

Neiße - Echo 2024
Entnehmen Sie bitte die Erscheinungstage und den jeweiligen Redaktionsschluss der Anlage.
 
 Erscheinungsdatum Amtsblatt Neiße Echo
12.01.2024  01/2024  01/2024
02.02.2024  02/2024  02/2024
23.02.2024  03/2024  03/2024
15.03.2024  04/2024   04/2024 
05.04.2024  05/2024  05/2024
19.04.2024 Sonderamtsblatt 5.1/2024  
26.04.2024  06/2024  06/2024
17.05.2024
 07/2024  07/2024
07.06.2024  08/2024  08/2024
28.06.2024  09/2024
Nummerierungsfehler
auf der Druckausgabe steht Nr. 10
 09/2024
Nummerierungsfehler
auf der Druckausgabe steht Nr. 10
19.07.2024  10/2024  10/2024
09.08.2024  11/2024  11/2024
30.08.2024  12/2024  12/2024
20.09.2024  13/2024  13/2024
11.10.2024  14/2024  14/2024
01.11.2024  15/2024  15/2024
22.11.2024  16/2024  16/2024
13.12.2024  17/2024  17/2024
 
 

07.06.2024  28.06.2024  19.07.2024  09.08.2024  30.08.2024  20.09.2024  11.10.2024  01.11.2024  22.11.2024  13.12.2024  

 
 

Gemeindeleben

 Gemeindeinformationen  Bildung & Soziales  Kultur & Freizeit
     

Einziehungsverfügung

Verfügung zur Einziehung von Straßen in der

Gemeinde Schenkendöbern

 Original als PDF

Einziehung

Nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juli 2009 (GVBl. I Nr. 15, vom 13.08.2009, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 37) werden nachfolgend aufgeführte Verkehrswege

  • Weg von Pinnow nach Göhlen Straßen-Nr. 541

          - Netzknoten (NK) 4053/1808 (Ortsteilgrenze Pinnow) bis NK 3953/1832 (Kreuzung Weg Groß Drewitz – Reicherskreuz) mit einer Länge von 2,464 km

          - NK 3953/1832 bis NK 3953/1833 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 0,031 km

  • Weg von Pinnow nach Henzendorf Straßen-Nr. 542

         - NK 4053/1813 (Ortsteilgrenze Pinnow) bis NK 3953/1835 (Kreuzung Weg Groß Drewitz/ Reicherskreuz) mit einer Länge von 2,478 km

         - NK 3953/1835 bis NK 3953/1936 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 0,120 km

  • Weg von Groß Drewitz nach Reicherskreuz Straßen-Nr. 551

         - NK 3953/1700 )Straße von Groß Drewitz) bis NK 3953/1830 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 1,746 km

         - NK 3953/1830 (Gemarkungsgrenze) bis NK 3953/1832 mit einer Länge von 0,983 km

         - NK 3953/1832 (Kreuzung Weg Pinnow – Göhlen) bis NK 3953/1835 mit einer Länge von 0,747 km

         - NK 3953/1835 (Kreuzung Weg Pinnow – Henzendorf) bis NK 3953/1838 mit einer Länge von 1,367 km

         - NK 3952/1890 bis NK 3952/1891 (Ende Straße am Pinnower Weg) mit einer Länge von 0,520 km

als sonstige öffentliche Straßen eingezogen. Die Einziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkendöbern hat die Einziehung mit Beschluss Nr. 40/23 am 26.09.2023 beschlossen.

Die Wege verlieren die Verkehrsbedeutung einer sonstigen öffentlichen Straße.

Diese Verfügung ist mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schenkendöbern, Gemeindeallee 45, 03172 Schenkendöbern einzulegen.

 

Schenkendöbern, den 18.01.2024

Ralph Homeister

Bürgermeister

Sprechzeiten

 Mo.  Nach Vereinbarung
 Di.  09:00 - 12:00 & 13:00 - 18:00 
 Mi.  Nach Vereinbarung
 Do.  09:00 - 12:00 & 13:00 - 16:00
 Fr.  Nach Vereinbarung
 Sa & So  Geschlossen 

Kontakt

Zentrale / Poststelle  03561 55620  
Ordnungsamt: 03561 556211  
Meldestelle: 03561 556213  
Bauamt: 03561 556215  
Personalamt:  03561 556224  
Schulamt: 03561 556223  
Steuern: 03561 556225  
Fax: 03561 556262  
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  
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